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Auftrag
Stiftung Lebenshilfe
Gemeinnütziger Einsatz der Mittel und Zweck der Stiftung

Unsere Stiftung verfolgt ausschließ-
lich gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung, insbesondere Menschen mit geistiger Behinderung aller Altersstufen.

Darüber hinaus ist Zweck der Stift-
ung die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbe-
günstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder Körperschaft des öffentliches Rechts.
Die Stiftung fördert und unterstützt alle Maßnahmen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, insbesondere Menschen mit geistiger Behinderung.
Dies erfolgt sowohl durch Bereit-
stellung von Mitteln oder durch eigene Maßnahmen, Einrichtungen und Beteiligungen.
Neben Menschen mit Behinderung können auch steuerbegünstigte juristische Personen finanziell und sachlich unterstützt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht.
 
Von Menschen für Menschen